A-Z - Z des Mieters
A-Z des mieters
Z
Zollbestimmungen
Die Zollbestimmungen und Einfuhrregelungen über welche und in welchem Umfang Waren nach Dänemark eingefürht werden darf, kann man bei der Zollbehörde bekommen in dem Land wovon man Ausreist.
Wenn Sie in Dänemark einreisen, sind sie Verpflichtet sich bei der Dänischen Grenze beim Zoll zu melden falls Sie Waren dabei haben die Zollberechtigt sind.
Es ist eine Bedingung das Sie der Eigentümer der eingeführten Waren sind sowie auch das die Waren nicht als Erwerbsmässig zum wiederverkauf sind. Bei der Zollbehandlung haben sie Pflicht anzugenen das die Bedingungen für Zoll und Steuerfreiheit ausgefüllt sind. Der Zoll trifft die Entscheidung ob die Dokumentation ausgiebig genug ist.

