Mietbedingungen

Die unten aufgeführten Geschäfts- und Mietbedingungen finden ihre Anwendung zwischen dem Mieter und FERIERING WEST A/S (im Folgenden FW). Dies gilt insoweit als dass zwischen Mieter und FW nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.
 
§ 1. Angebot und Vertrag
1.1      Der Mietvertrag stellt einen Vertrag zwisch­en Mieter und Vermieter mit FW als Vermittler dar.
1.2      Ein abgeschlossener Mietvertrag ist ver­bind­lich und umfasst das Mietobjekt mit ge­sam­tem In­ven­tar, Zubehör sowie Grund­stück wie in der Beschreibung ange­ge­ben.
1.3      FW vermietet die beschriebenen Miet­ob­jek­te, die Beschreibungen sind nach bes­tem Wissen/ Ge­wissen erfolgt.
1.4      Das gemietete Mietobjekt darf nicht ohne vor­hergehende Vereinbarung von mehr Per­­sonen bewohnt werden, als in der Be­schrei­bung erlaubt. Das Aufstellen von Wohn­­wagen, Zelten o.Ä. ist nicht gestattet.
1.5      Sofern Haustiere mitgebracht werden, darf de­ren Anzahl ebenfalls die auf­ge­führ­­te Höchstanzahl nicht über­schrei­ten. Haus­tie­re dürfen nicht im Haus al­lein gelassen werden. Für Haustiere kann eine Gebühr berechnet werden.
 
§ 2. Preis
2.1      Die angegebenen Preise im Katalog und im In­ter­net sind grundsätzlich zuzüglich di­ver­ser Ver­brauchs­kosten. Diese können von Haus zu Haus oder von Gegend zu Ge­gend unterschiedlich sein.
2.2      Die Preise sind von FW mit Vorbehalt von Ab­gaben- und wesent­lich­en Preis­steige­rung­en bei Öl und Strom festgesetzt.
2.3      Die Preise sind immer einschließlich MwSt.
 
§ 3. Bezahlung, Stornierung und Änderung
3.1      Der Eingang einer Buchung wird von FW durch die Zusendung eines Mietvertrages an den Mieter  bestätigt.
3.2      Die 1. Rate in Höhe von 25% des Miet­preis­es so­wie eine evtl. Reiserücktritts­ver­siche­rung und Be­ar­beitungsgebühr sind 10 Tage nach Ver­trags­ab­schluss zahlungs­fäl­lig. Der Restbetrag, 2. Rate, ist 42 Tage vor Beginn der Mietperiode fällig.
3.3      Bei Buchung später als 42 Tage vor Be­ginn des Mietzeitraums ist der Gesamtpreis spätestens 10 Tage nach Vertrags­ab­schluss zu zahlen, jedoch nicht später als am Tag der Schlüsselübergabe.
3.4      Mit der Zahlung der 1. Rate anerkennt der Mieter Mietbedingungen, Preise und Miet­zeit­raum und erklärt sein Einverständnis.
3.5      Werden die 1. oder 2. Rate nicht recht­zei­tig be­zahlt, kann FW den Vertrag annullieren.
3.6      Der Mieter kann vor Beginn der Mie­t­pe­ri­o­de den Mietvertrag schrift­lich per Ein­schrei­ben kündigen. Die Kündigung gilt erst ab dem Tag, an dem sie FW physisch vorliegt.
3.7      FW ist in diesem Fall berechtigt, eine an­ge­mes­se­ne Vergütung zu verlangen, wobei fol­gende For­de­rungen ohne weitere Nach­wie­se gestellt wer­den können: Bis zu 42 Ta­ge vor Reiseantritt 20% des Gesamt­miet­preises. Von 1 bis 41 Tagen vor Rei­se­an­tritt 80% des Gesamtmietpreises. Doch im­mer mindestens DKK 500,-. Bei Kün­di­gung des Vertrages werden die Buchungs­ge­bühr und eine evtl. Versicherungsprämie nicht zurückerstattet.
3.8      Änderung des Mietzeitraums kann bis zu 42 Tagen vor Reiseantritt vorgenommen werden. Ist der Mietvertrag akzeptiert wor­den (1. Rate ist eingezahlt), kann eine Ge­bühr erhoben werden, ansonsten wird der Vertrag kostenlos geändert. Eine Änderung des Vertrags 1 bis 41 Tage vor Mietanfang ist nicht möglich und wird wie eine Stor­nierung behandelt.
 
§ 4. Kaution
4.1      FW kann jederzeit eine Kaution verlangen. Die­­se wird mit der 2. Rate oder spätestens bei der Schlüsselübergabe fällig und dient als Sich­erheit dafür, dass das gemietete Miet­ob­jekt in einem schadenfreien und sauberen Zu­stand wieder abgegeben wird.
4.2      ­Die Kaution wird spätestens 2 Wochen nach der Ab­reise, wenn eine Kontrolle des Hauses ge­macht worden ist und zufriedenstellend aus­gefallen ist, zurücküberwiesen. Die Ver­brauchs­kos­ten für Strom, Heizung (hierunter auch Brennholz), Telefon, Wasser und Son­der­aus­stat­tung können nicht mit der Kaution verrechnet wer­den und sind bei Abreise im Büro abzurechnen.
 
§ 5. Reiserücktrittsversicherung
5.1      Wir empfehlen den Abschluss einer Voll­schutz- oder einer Reiserücktrittsver­sich­e­rung über FW. Der Preis hierfür wird je nach Miet­preis sowie Versicherungstyp festgesetzt. Ak­tuelle Preise und die Versicherungs­be­ding­un­gen gehen aus Kata­log und Internetseite von FW hervor und werden Ih­­nen auf Anfrage gerne zugeschickt.
5.2      Die Versicherung wird abgeschlossen bei:
            
             Europæiske Rejseforsikring A/S
             Frederiksberg Alle 3
             DK- 1790 København V
 
§ 6. Pflichten des Mieters
6.1      Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt mit allem, was dazu gehört, mit gebotener Sorg­falt zu behandeln. Der Mieter haftet für sämt­li­che Schäden, die er oder Mitreisende wäh­rend des Aufenthaltes verursachen.
6.2      Der Mieter trägt die Verantwortung für Miet­objekt sowie Inventar und ist ver­pflich­tet, alle Schäden, die während des Auf­ent­halts pas­sieren, vor seiner Abreise bei FW zu mel­den. Alle Schäden sind vor Ab­rei­se vom Mie­ter zu begleichen, oder es wird ei­ne ent­sprech­ende Vereinbarung getroffen. Wer­den nach der Abreise nicht ge­meldete Schäden oder Mängel von FW festgestellt, wer­den diese dem Mieter in Rechnung gestellt.
6.3      Sofern keine andere Vereinbarung vorliegt, ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt in ei­nem sauberen und aufgeräumten Zustand zu ver­lassen. Hat der Mieter eine Endreinigung be­stellt, muss er dennoch selbst aufräumen, Ge­schirr spülen, Kühlschrank und Gefrier­schrank sowie die Mülleimer leeren. Die End­reinigung muss rechtzeitig bestellt werden.
6.4      Der Mieter ist auch verpflichtet dafür zu sor­gen, dass weder er noch seine Mitreisenden die Nachbarn oder die Umgebung stören. Falls sich der Mieter oder begleitende Per­so­nen grob, unachtsam oder mutwillig verhalten, behalten sich FW und der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag mit sofortiger Wir­k­ung zu kündigen. In solchen Fällen ist FW nicht verpflichtet, einen Teil oder den gesam­ten Mietpreis zu erstatten.
 
§ 7. Pflichten des Vermieters
7.1      FW fungiert als Vermittler und ist daher ver­ant­wortlich für die Vermittlung des Mietver­tra­ges zwischen Vermieter und Mieter.
7.2      Die Informationen von FW über die Miet­ob­jek­te basieren auf Besichtigungen und auf Anga­ben des Vermieters. FW ist bestrebt, stets kor­rekte und objektive Informationen weiter­zu­ge­ben. Da aber vor Beginn des Mietzeitraums Änderungen vorkommen können, über die  FW nicht informiert wurde, kann FW dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden.
7.3      FW behält sich das Recht vor, bei Vertrags­bruch durch den Vermieter, Bearbeitungs­fehl­ern, Fehl­in­for­mationen oder dergleichen ent­we­der die eingezahlte Miete zurückzu­über­wie­sen oder das Mietobjekt durch ein gleich­wer­tiges Mietobjekt zu ersetzen. Sollte das Ersatzobjekt preisgünstiger sein als das ursprünglich gemietete Mietobjekt, erhält der Mieter die Differenz erstattet.
7.4      FW übernimmt keine Verantwortung für Ver­hält­nis­se, die nicht unmittelbar zum Miet­objekt ge­hö­ren (z.B. Bade- und An­gel­möglichkeiten, Stras­sen­sper­rung­en, Ge­­­schäftsschließungen, Straß­en­­bau­­ar­bei­ten, Umweltschäden usw.). FW über­nimmt auch keine Verant­wor­tung für eine Wert­min­derung eines Fe­rien­aufenthalts durch z.B. Kli­ma­verhält­nis­se, örtliche Be­stim­mungen und Ver­ord­nun­gen (Ba­de­verbote, Wassermangel usw.).
7.5      FW übernimmt keine Verantwortung für Aus­fälle oder Schäden an sanitären Instal­la­tionen, für verstopfte Abflüsse und Ka­nalisation sowie für das Auftreten von Insekten und Schädlingen.
7.6      FW schließt in Verbindung mit diesem Vertrag keine Versicherung für Per­so­nen- oder Sach­schä­den ab, die dem Mie­ter oder dessen Mitreisenden wäh­r­end des Aufenthaltes entstehen.
7.7      Dieser Vertrag gilt vorbehaltlich even­tu­el­ler Druck­feh­ler in den Katalogen oder Ein­gabefehler auf der Homepage). Bei Abweichungen zwischen Ka­ta­log- und In­ter­netangaben gelten stets die In­for­ma­tio­nen im Internet.
 
§ 8. Reklamationen
8.1      Evt. Fehler oder Mängel am Miet­ob­jekt müssen FW spätestens 48 Stun­den nach Einzug gemeldet werden. An­dern­falls kann der Mieter dafür gemäß §6.2 haftbar gemacht werden. Re­kla­ma­ti­o­nen aufgrund mangelhafter Rei­ni­gung sind FW sofort nach der Ankunft zu melden.
8.2      Der Mieter ist verpflichtet, FW eine an­ge­mes­­sene Zeit einzuräumen, um Män­gel auszubessern. Gleich­zei­tig muss der Mieter dazu bei­tra­gen, eine Ver­schlim­merung der Schäden zu ver­mei­den und damit evtl. Kosten für FW zu verringern.
8.3      Erfolgen die Behebungen nicht zu­frie­den­stel­lend, sofort bei FW melden.
 
§ 9. Höhere Gewalt
9.1      Der Mietvertrag kann aufgrund von Hö­he­­rer Ge­walt (Krieg, Streik, Epidemien, Na­tur und Umwelt­ka­tastrophen oder Ähn­lichem) oder aufgrund an­de­rer Um­stän­de, auf die FW keinen Einfluss hat, oh­­ne vorherige Ankündigung von FW ge­kün­digt werden.
 
§ 10. Ethische Regeln
10.1   FW ist Mitglied des Verbandes Dänischer Fe­rien­haus­vermittler und folgt den eth­i­sch­en Regeln, die vom Verband fest­ge­legt wurden.
10.2   Sollten in Verbindung mit einem Miet­ver­hältnis Probleme auftreten, die nicht zur Zufriedenheit des Mieters gelöst werden, und sollte es nicht möglich sein, mit  den anderen Parteien zu einer Übereinkunft zu kommen (z.B. durch eine Kom­pen­sa­ti­on oder Ähnliches), hat der Mieter die Möglichkeit, sich in der Angelegenheit an den Beschwerdeausschuss des Verban­des Dänischer Ferienhausvermittler zu wenden. Weitere Infor­ma­tio­nen über den Beschwerdeausschuss finden Sie unter www.fbnet.dk.
 
§ 11. Streitfälle
11.1   Jede Auslegung des vorliegenden Miet­vertrags erfolgt nach dänischem Recht. Ge­richtsstand ist das für den Ort, an dem sich das Mietobjekt be­fin­det, zuständige dänische Gericht.