Mietbedingungen
Die unten aufgeführten Geschäfts- und Mietbedingungen finden ihre Anwendung zwischen dem Mieter und FERIERING WEST A/S (im Folgenden FW). Dies gilt insoweit als dass zwischen Mieter und FW nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.
§ 1. Angebot und Vertrag
1.1 Der Mietvertrag stellt einen Vertrag zwischen Mieter und Vermieter mit FW als Vermittler dar.
1.2 Ein abgeschlossener Mietvertrag ist verbindlich und umfasst das Mietobjekt mit gesamtem Inventar, Zubehör sowie Grundstück wie in der Beschreibung angegeben.
1.3 FW vermietet die beschriebenen Mietobjekte, die Beschreibungen sind nach bestem Wissen/ Gewissen erfolgt.
1.4 Das gemietete Mietobjekt darf nicht ohne vorhergehende Vereinbarung von mehr Personen bewohnt werden, als in der Beschreibung erlaubt. Das Aufstellen von Wohnwagen, Zelten o.Ä. ist nicht gestattet.
1.5 Sofern Haustiere mitgebracht werden, darf deren Anzahl ebenfalls die aufgeführte Höchstanzahl nicht überschreiten. Haustiere dürfen nicht im Haus allein gelassen werden. Für Haustiere kann eine Gebühr berechnet werden.
§ 2. Preis
2.1 Die angegebenen Preise im Katalog und im Internet sind grundsätzlich zuzüglich diverser Verbrauchskosten. Diese können von Haus zu Haus oder von Gegend zu Gegend unterschiedlich sein.
2.2 Die Preise sind von FW mit Vorbehalt von Abgaben- und wesentlichen Preissteigerungen bei Öl und Strom festgesetzt.
2.3 Die Preise sind immer einschließlich MwSt.
§ 3. Bezahlung, Stornierung und Änderung
3.1 Der Eingang einer Buchung wird von FW durch die Zusendung eines Mietvertrages an den Mieter bestätigt.
3.2 Die 1. Rate in Höhe von 25% des Mietpreises sowie eine evtl. Reiserücktrittsversicherung und Bearbeitungsgebühr sind 10 Tage nach Vertragsabschluss zahlungsfällig. Der Restbetrag, 2. Rate, ist 42 Tage vor Beginn der Mietperiode fällig.
3.3 Bei Buchung später als 42 Tage vor Beginn des Mietzeitraums ist der Gesamtpreis spätestens 10 Tage nach Vertragsabschluss zu zahlen, jedoch nicht später als am Tag der Schlüsselübergabe.
3.4 Mit der Zahlung der 1. Rate anerkennt der Mieter Mietbedingungen, Preise und Mietzeitraum und erklärt sein Einverständnis.
3.5 Werden die 1. oder 2. Rate nicht rechtzeitig bezahlt, kann FW den Vertrag annullieren.
3.6 Der Mieter kann vor Beginn der Mietperiode den Mietvertrag schriftlich per Einschreiben kündigen. Die Kündigung gilt erst ab dem Tag, an dem sie FW physisch vorliegt.
3.7 FW ist in diesem Fall berechtigt, eine angemessene Vergütung zu verlangen, wobei folgende Forderungen ohne weitere Nachwiese gestellt werden können: Bis zu 42 Tage vor Reiseantritt 20% des Gesamtmietpreises. Von 1 bis 41 Tagen vor Reiseantritt 80% des Gesamtmietpreises. Doch immer mindestens DKK 500,-. Bei Kündigung des Vertrages werden die Buchungsgebühr und eine evtl. Versicherungsprämie nicht zurückerstattet.
3.8 Änderung des Mietzeitraums kann bis zu 42 Tagen vor Reiseantritt vorgenommen werden. Ist der Mietvertrag akzeptiert worden (1. Rate ist eingezahlt), kann eine Gebühr erhoben werden, ansonsten wird der Vertrag kostenlos geändert. Eine Änderung des Vertrags 1 bis 41 Tage vor Mietanfang ist nicht möglich und wird wie eine Stornierung behandelt.
§ 4. Kaution
4.1 FW kann jederzeit eine Kaution verlangen. Diese wird mit der 2. Rate oder spätestens bei der Schlüsselübergabe fällig und dient als Sicherheit dafür, dass das gemietete Mietobjekt in einem schadenfreien und sauberen Zustand wieder abgegeben wird.
4.2 Die Kaution wird spätestens 2 Wochen nach der Abreise, wenn eine Kontrolle des Hauses gemacht worden ist und zufriedenstellend ausgefallen ist, zurücküberwiesen. Die Verbrauchskosten für Strom, Heizung (hierunter auch Brennholz), Telefon, Wasser und Sonderausstattung können nicht mit der Kaution verrechnet werden und sind bei Abreise im Büro abzurechnen.
§ 5. Reiserücktrittsversicherung
5.1 Wir empfehlen den Abschluss einer Vollschutz- oder einer Reiserücktrittsversicherung über FW. Der Preis hierfür wird je nach Mietpreis sowie Versicherungstyp festgesetzt. Aktuelle Preise und die Versicherungsbedingungen gehen aus Katalog und Internetseite von FW hervor und werden Ihnen auf Anfrage gerne zugeschickt.
5.2 Die Versicherung wird abgeschlossen bei:
Europæiske Rejseforsikring A/S
Frederiksberg Alle 3
DK- 1790 København V
Europæiske Rejseforsikring A/S
Frederiksberg Alle 3
DK- 1790 København V
§ 6. Pflichten des Mieters
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt mit allem, was dazu gehört, mit gebotener Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die er oder Mitreisende während des Aufenthaltes verursachen.
6.2 Der Mieter trägt die Verantwortung für Mietobjekt sowie Inventar und ist verpflichtet, alle Schäden, die während des Aufenthalts passieren, vor seiner Abreise bei FW zu melden. Alle Schäden sind vor Abreise vom Mieter zu begleichen, oder es wird eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Werden nach der Abreise nicht gemeldete Schäden oder Mängel von FW festgestellt, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt.
6.3 Sofern keine andere Vereinbarung vorliegt, ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu verlassen. Hat der Mieter eine Endreinigung bestellt, muss er dennoch selbst aufräumen, Geschirr spülen, Kühlschrank und Gefrierschrank sowie die Mülleimer leeren. Die Endreinigung muss rechtzeitig bestellt werden.
6.4 Der Mieter ist auch verpflichtet dafür zu sorgen, dass weder er noch seine Mitreisenden die Nachbarn oder die Umgebung stören. Falls sich der Mieter oder begleitende Personen grob, unachtsam oder mutwillig verhalten, behalten sich FW und der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In solchen Fällen ist FW nicht verpflichtet, einen Teil oder den gesamten Mietpreis zu erstatten.
§ 7. Pflichten des Vermieters
7.1 FW fungiert als Vermittler und ist daher verantwortlich für die Vermittlung des Mietvertrages zwischen Vermieter und Mieter.
7.2 Die Informationen von FW über die Mietobjekte basieren auf Besichtigungen und auf Angaben des Vermieters. FW ist bestrebt, stets korrekte und objektive Informationen weiterzugeben. Da aber vor Beginn des Mietzeitraums Änderungen vorkommen können, über die FW nicht informiert wurde, kann FW dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden.
7.3 FW behält sich das Recht vor, bei Vertragsbruch durch den Vermieter, Bearbeitungsfehlern, Fehlinformationen oder dergleichen entweder die eingezahlte Miete zurückzuüberwiesen oder das Mietobjekt durch ein gleichwertiges Mietobjekt zu ersetzen. Sollte das Ersatzobjekt preisgünstiger sein als das ursprünglich gemietete Mietobjekt, erhält der Mieter die Differenz erstattet.
7.4 FW übernimmt keine Verantwortung für Verhältnisse, die nicht unmittelbar zum Mietobjekt gehören (z.B. Bade- und Angelmöglichkeiten, Strassensperrungen, Geschäftsschließungen, Straßenbauarbeiten, Umweltschäden usw.). FW übernimmt auch keine Verantwortung für eine Wertminderung eines Ferienaufenthalts durch z.B. Klimaverhältnisse, örtliche Bestimmungen und Verordnungen (Badeverbote, Wassermangel usw.).
7.5 FW übernimmt keine Verantwortung für Ausfälle oder Schäden an sanitären Installationen, für verstopfte Abflüsse und Kanalisation sowie für das Auftreten von Insekten und Schädlingen.
7.6 FW schließt in Verbindung mit diesem Vertrag keine Versicherung für Personen- oder Sachschäden ab, die dem Mieter oder dessen Mitreisenden während des Aufenthaltes entstehen.
7.7 Dieser Vertrag gilt vorbehaltlich eventueller Druckfehler in den Katalogen oder Eingabefehler auf der Homepage). Bei Abweichungen zwischen Katalog- und Internetangaben gelten stets die Informationen im Internet.
§ 8. Reklamationen
8.1 Evt. Fehler oder Mängel am Mietobjekt müssen FW spätestens 48 Stunden nach Einzug gemeldet werden. Andernfalls kann der Mieter dafür gemäß §6.2 haftbar gemacht werden. Reklamationen aufgrund mangelhafter Reinigung sind FW sofort nach der Ankunft zu melden.
8.2 Der Mieter ist verpflichtet, FW eine angemessene Zeit einzuräumen, um Mängel auszubessern. Gleichzeitig muss der Mieter dazu beitragen, eine Verschlimmerung der Schäden zu vermeiden und damit evtl. Kosten für FW zu verringern.
8.3 Erfolgen die Behebungen nicht zufriedenstellend, sofort bei FW melden.
§ 9. Höhere Gewalt
9.1 Der Mietvertrag kann aufgrund von Höherer Gewalt (Krieg, Streik, Epidemien, Natur und Umweltkatastrophen oder Ähnlichem) oder aufgrund anderer Umstände, auf die FW keinen Einfluss hat, ohne vorherige Ankündigung von FW gekündigt werden.
§ 10. Ethische Regeln
10.1 FW ist Mitglied des Verbandes Dänischer Ferienhausvermittler und folgt den ethischen Regeln, die vom Verband festgelegt wurden.
10.2 Sollten in Verbindung mit einem Mietverhältnis Probleme auftreten, die nicht zur Zufriedenheit des Mieters gelöst werden, und sollte es nicht möglich sein, mit den anderen Parteien zu einer Übereinkunft zu kommen (z.B. durch eine Kompensation oder Ähnliches), hat der Mieter die Möglichkeit, sich in der Angelegenheit an den Beschwerdeausschuss des Verbandes Dänischer Ferienhausvermittler zu wenden. Weitere Informationen über den Beschwerdeausschuss finden Sie unter www.fbnet.dk.
§ 11. Streitfälle
11.1 Jede Auslegung des vorliegenden Mietvertrags erfolgt nach dänischem Recht. Gerichtsstand ist das für den Ort, an dem sich das Mietobjekt befindet, zuständige dänische Gericht.

